7% für Künstler und Nutzungsrechte
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Rebecca
Hallo Zusammen, ich hatte bereits vor langer Zeit angemerkt, dass die 19% auf Nutzungsrechte der Bilder (Verkauf Dateien) nicht korrekt ist. Bitte auch hinsichtlich der Künstler hier die Option 7% und 19% hinterlegen, unser Rechtsanwalt hat das angemerkt damals und es ist immer noch nichts passiert. Wir zahlen 12% mehr als bei unseren intenen Verkäufen udn haben bereits bei Euch das Maximale Paket. Bitte kümmert Euch drum, danke. Hier noch der Auszug: "der Veräußerung dazugehöriger Nutzungsrechte im Vordergrund, etwa die Fotografie für einen Bildband, kommen 7 % Mehrwertsteuer auf die gesamte Rechnung." oder "Wie werden Bilder besteuert?
Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes werden entsprechend der Regeln für Kunstgegenstände 7 % Umsatzsteuer auf der Verkaufsrechnung ausgewiesen. " Quellen: Google und "Nach der Finanzverwaltung unterliegen Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten besteht." Quelle: https://www.deubner-steuern.de/news/umsatzsteuer/details/artikel/fotografie-ermaessigter-steuersatz-gilt-nur-wenn-rechteuebertragung-ueberwiegt.html
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Hendrik Schmitz
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7%-MWST.-Satz für Nutzungsrechte
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Rebecca
Toll wäre eine Auswahl bei den Verkäufen der Nutzungsrechte an den Bildern z.B. bei alle Dateien mit der 7%-MWST.-Regelung für Nutzungsrechte
Hendrik Schmitz
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Digitale Bilder ohne Gebühr
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Jaqueline
ich fände es schön, wenn man bei den digitalen Bilder keine Mehrwertsteuer bezahlen muss bzw. runtergeht! Ich finde man bezahlt hier schon so viel für ein Abo.
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Julia
soweit ich weiß ist auch das digitale bild ein produkt eines kunden und wird mit 19 Prozent beschlagnahmt?
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Alexander
Ou das ist ein ganz dünnes Eis.
Nicht falsch verstehen, ich hätte das definitiv auch gerne mit den 7%.
Jedoch wird dann sicherlich eine Steuerprüfung nach der anderen reinflattern, weil einfach viele von den Prüfern das selbst nicht wissen.
Im schlimmsten Fall ist die Differenz zu den 19% nachzuzahlen.
Da kannst du dann zwar Widerspruch einlegen, aber weißt ja wie das Finanzamt ist.
Da geht es direkt in die Vollen.
Das müsste seitens Scrappbook zunächst ganz ganz genau mit den Anwälten geklärt werden, weil es da auf jedes Wort ankommt, was da in der Rechnung steht.
Im Endeffekt werden dann ja die Bildrechte bzw. Nutzungsrechte verkauft und keine digitalen Fotos (wie du schon geschrieben hattest).
Deshalb wie gesagt, rechtlich gesehen, dünnes Eis.
Ich habe mich da mit so vielen Steuerberatern und Anwälten schon drüber unterhalten und im Endeffetk war es 50 / 50 :-D
Meistens kam die Aussagen "Kannste machen. Das Schlimmste was passiert ist, dass du die Differenz bei einer Prüfung zahlen musst. Plus eben eventueller Verzugszinsen und Säumniszuschlägen".
Na danke auch :-D
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Rebecca
Schön wäre eine 7% und 19% sowie Kleinunternehmer-Regelung, ich denke das ist hier gemeint ;-)
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Tom
Rebecca: Ja, §19 muss unbedingt reingenommen werden.
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Mandy
? Die Mehrwertsteuer ist keine Option, sondern vom Vater Staat festgelegt...das kann man leider nicht abwählen oder reduzieren. Lg